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LG Bonn, 14.01.1998 - 5 S 159/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verteilung der Beweislast bei fehlender sozialer Rechtfertigung einer Kündigung und Verzicht des Arbeitnehmers auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bonn, 03.09.1997 - 9 C 149/97
- LG Bonn, 14.01.1998 - 5 S 159/97
Papierfundstellen
- NZA-RR 1998, 562
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.03.1985 - IVa ZR 186/83
Behaupten eines Pflichtverstoßes in nicht versicherter Zeit in der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- AG Düsseldorf, 28.07.2005 - 56 C 5845/05
Anspruch gegen eine Rechtsschutzversicherung auf Kostenschutz für die …
Zu diesem Zeitpunkt war zwar durch Zugang der Kündigungen vom 21.02.2005 der Versicherungsfall eingetreten (vgl. LG Bonn, NZA-RR 1998, 562), jedoch stand -den Klägervortrag als zutreffend unterstellt- im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungen bereits fest, dass die vorangegangenen Gespräche vom 17.02.2005 keinen Erfolg gehabt hatten. - AG Köln, 05.07.2001 - 117 C 12/01 Stellt aber die einvernehmliche Regelung aller Abwicklungsfragen rund um das Arbeitsverhältnis insgesamt die Gegenleistung für den seitens der Kl erklärten Verzicht auf die Erhebung der Kündigungsschutzklage dar, so bilden die einzelnen vereinbarten Leistungen eine aufeinander bezogene Einheit und sind als Gesamtheit streitwerterhöhend zu berücksichtigen (ebenso LG Bonn, Urt. v. 14.1.1998, Az. 5 S 159/97, S. 5/6).